Fällarbeiten und Baumpflegemaßnahmen am Sportplatz Loßbruch
Am 30. und 31. Januar 2017 setzen die Forstabteilung des Landesverbandes Lippe und die Stadt Detmold aus Verkehrssicherungsgründen gemeinsam Fällarbeiten und Pflegemaßnahmen am Sportplatz Loßbruch um. Damit werden die im April 2016 begonnen Pflegearbeiten an dem Baumbestand abgeschlossen.
Zum einen werden Bäume entlang der Wahmbecker Straße sowie im Randbereich des Parkplatzes und des Sportlerhauses entnommen, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Vitalität stark eingeschränkt sind und eine Gefährdung für die Nutzer des Sportplatzes und Spaziergänger darstellen. Gründe sind starker Schiefstand, ein hoher Totholzanteil, bereits abgebrochene Kronenteile sowie teilweise eine Übererdung im Stammfuß. Die Bäume, die lediglich einiges Totholz in der Krone aufweisen, sonst aber sehr vital sind, bleiben erhalten. Hier werden baumpflegerische Maßnahmen im Kronenbereich (Entfernung des Totholzes, Widerherstellung der Kronenstabilität) umgesetzt. Zwei in diesem Bereich abgebrochene Eichenstämme werden als Totholz an einen nahen Waldrand verbracht, um dort dauerhaft als Habitat für Insekten zu dienen. Auch die starken Eichen der Allee stehen weiter als Lebensraum für Fledermäuse und Insekten zur Verfügung.
In dem sich hinter dem Sportplatz anschließenden Wäldchen werden außerdem – bei entsprechender Witterung – zwei nicht mehr verkehrssichere, bereits hohle Rotbuchen sowie Randbäume entlang des Sportplatzes entnommen, die eine Gefahr für die Nutzer des hier verlaufenden Wanderpfades darstellen. Abschnitte der gefällten Bäume verbleiben als Totholz in dem Areal, zudem wird das Aufhängen von Kästen für Fledermäuse an geeigneten Stellen nach Abschluss der Maßnahme geprüft.
Die Maßnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe abgestimmt. Für die Dauer der Arbeiten ist die Straße zwischen Loßbruch und Wahmbecker Heide täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr voll gesperrt. Landesverband Lippe und Stadt Detmold bitten um Verständnis für die Maßnahmen und für die nicht vermeidbaren kurzzeitigen Behinderungen.