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20. August 2021

Kunst, Kultur und Freizeitaktivitäten bleiben weiterhin möglich

Neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen ab 20. August 2021

Am heutigen Freitag tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft, die Gebote und Verhaltensregeln an nur noch einem Inzidenzwert – dem Wert 35 – festmacht. Die Kultureinrichtungen und Denkmäler des Landesverbandes Lippe richten ihre kulturellen Angebote danach neu aus.

„Die neue NRW-Corona-Schutzverordnung macht den Kulturgenuss bei einem Inzidenzwert über 35 – und das ist für Lippe aktuell der Fall – weiterhin möglich, und erleichtert ihn erheblich für die Bürgerinnen und Bürger, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind“, erklärt Verbandsvorsteher Jörg Düning-Gast. „Das Konzept ‚Kultur unter freiem Himmel‘ profitiert: Aufstiege auf das Hermannsdenkmal und die Externsteine sind ohne Personenbegrenzung möglich, auch unsere noch geplanten Veranstaltungen auf der Waldbühne am Hermannsdenkmal sowie die Auftritte des ‚Kulturimbisses Lippe‘ finden statt. Die Lipperinnen und Lippe können also noch viele Kulturangebote des Landesverbandes in diesem Spätsommer erleben und genießen.“

Für die Nutzung der Lippischen Landesbibliothek und für den Besuch der Ausstellungen im Lippischen Landesmuseum, im Weserrenaissance-Museum Schloss Brake, im Klingenden Museum der Burg Sternberg sowie in den Galerien in der Malerstadt Schwalenberg gilt nicht die sogenannte „3-G-Regel“. Terminbuchungen sind nicht erforderlich, auch die Rückverfolgbarkeit muss nicht mehr gewährleistet werden. In den Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsregeln sind einzuhalten.
Bei Veranstaltungen in den Innenräumen der genannten Kultureinrichtungen, wie z. B. Führungen oder museumspädagogischen Workshops, gilt die „3-G-Regel“, das heißt, Interessierte müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies nachweisen. Hier ist zudem eine vorherige Anmeldung Pflicht, ebenso wie das Tragen einer medizinischen Maske und die Einhaltung von Abstandsregeln.

Beim Hermannsdenkmal und bei den Externsteinen ist der freie Aufstieg möglich, ohne Terminbuchung und ohne Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. Zudem besteht Maskenpflicht, weil beim Aufstieg auf die Denkmäler Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Bei Veranstaltungen auf der Waldbühne am Hermannsdenkmal gilt die „3-G-Regel“, das heißt, Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies nachweisen; am Sitzplatz selbst kann die Maske abgenommen werden. Bei den anstehenden Auftritten des „Kulturimbisses Lippe“ müssen Gäste auf den entsprechenden Veranstaltungsgeländen Masken tragen, am Sitzplatz können sie die Maske abnehmen.

 

Abbildung: Kultur satt bieten die Kultureinrichtungen des Landesverbandes Lippe in Spätsommer 2021. (Collage: Landesverband Lippe)

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