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15. November 2018

Prozess zur Änderung des Gesetzes über den Landesverband Lippe geht in die nächste Runde

Verbandsvorsteherin Anke Peithmann hat in der gestrigen Sitzung der Verbandsversammlung über den weiteren Prozess zur Änderung des Gesetzes über den Landesverband Lippe berichtet. In einer Anhörung, die am 5. Oktober 2018 im Düsseldorfer Landtag beim Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen stattfand, war Peithmann als Sachverständige zu Wort gekommen. Die nächste Anhörung zu dem Thema wird am Freitag, dem 23. November 2018, stattfinden.

Die Änderung des Gesetzes über den Landesverband Lippe ist notwendig, weil der Landesverband Lippe zum 1. Januar 2019 von der kameralen auf die kaufmännische (doppische) Buchführung umstellt und von diesem Stichtag an das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) nutzt. Die Gesetzesänderung beinhaltet Vorschriften für den Verband hinsichtlich seiner neuen Haushaltsführung.

„Bei der Anhörung am 5. Oktober 2018 konnten wir uns den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen persönlich vorstellen, dafür sind wir sehr dankbar. Wir konnten unsere Änderungswünsche am Gesetzesentwurf, die wir bereits in einer Stellungnahme an den Landtag schriftlich formuliert hatten, dezidiert erläutern und begründen“, sagte Peithmann. Insbesondere Änderungen bei den Aspekten der Kostenerstattung sind der Verbandsvorsteherin wichtig: „Wir haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kassenführung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Mit der Umstellung auf NKF kann das Land die Kassenführung nicht mehr leisten, sie wird künftig bei uns direkt angesiedelt sein. Für die dadurch entstehenden Kosten erhält der Landesverband Lippe vom Land Nordrhein-Westfalen eine Erstattung. Der aktuelle Gesetzesentwurf geht hier von einem pauschalen Betrag aus, der jährlich nach Maßgabe des jeweiligen Landeshaushaltsplans festgelegt wird.“ Die Kostenerstattung an den Landesverband wäre aber somit abhängig von den jeweiligen Haushaltsplanbeschlüssen des Landes, es fehle aus Sicht Peithmann die Verbindlichkeit: „Einzelfallplanungen sind an dieser Stelle nicht sinnvoll. Wir erwarten, einen kostendeckenden Anfangsbetrag und vor allem auch dessen Dynamisierung im Gesetz zu regeln.“  Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Kostenerstattung des Landes auch Kosten für Prüfungen durch den Landesrechnungshof abdeckt, denn auch diese Prüfkosten hat das Land bisher stets getragen.

Die Ausschussmitglieder seien den Erläuterungen mit großem Interesse gefolgt und hätten wichtige Fragen gestellt. „Ich bin zuversichtlich, dass insbesondere die Landtagsabgeordneten bzw. Ausschussmitglieder aus Ostwestfalen-Lippe sich für die von uns angeregten Änderungen am Gesetzentwurf stark machen und dafür einsetzen, dass der Landesverband Lippe künftig finanziell nicht schlechter gestellt wird“, so Peithmann.

Die Ergebnisse der Anhörung vom 5. Oktober 2018 sollen in der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am Freitag, dem 23. November 2018, vorgestellt und diskutiert werden, bevor das Gesetz in eine weitere Lesung im Landtag geht. 

Hintergrund:

Verbandsversammlung und Verwaltung des Landesverbandes haben sich für die Umstellung auf NKF zum 1. Januar 2019 entschieden, das NRW-Heimatministerium als Rechtsaufsicht trägt diese Entscheidung mit. Zum dafür notwendigen Änderungsentwurf für das Gesetz über den Landesverband Lippe hat der Landesverband Lippe Änderungswünsche formuliert und diese in einer Stellungnahme an den Landtag und in der Anhörung im zuständigen Ausschuss verdeutlicht. Ein Gutachten des anerkannten Staatsrechtlers Prof. Dr. Janbernd Oebbecke hat diese Änderungswünsche untermauert. Sie zielen darauf ab, dass der Landesverband Lippe durch die Einführung von NKF finanziell nicht schlechter gestellt wird.

Insbesondere drei Aspekte sind dem Landesverband Lippe wichtig: Eine klare Festlegung zur künftigen Kostenerstattung des Landes an den Landesverband Lippe, das Recht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage sowie verbindliche Regelungen für die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten.

Das Protokoll der Anhörung am 5. Oktober 2018 ist unter folgendem Link einsehbar: Hier

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