Stadt Horn-Bad Meinberg erhält eigene Kurtaxhoheit
Die Übergabe des Staatsbades Meinberg und des damit verbundenen Kurgeschäfts an die Stadt Horn-Bad Meinberg hat einen positiven Abschluss erfahren: Die Übertragung der Kurtaxhoheit vom Landesverband Lippe auf die Stadt ist nun auch gesetzlich verankert. Die Verbandsversammlung des Landesverbandes Lippe hat deshalb in ihrer Sitzung am 25. Januar 2017 die eigene Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages im Staatsbad Meinberg, die am 17. Dezember 2014 in Kraft getreten war, aufgehoben.
„Ich freue mich sehr, dass wir die Kurtaxhoheit nun abschließend und auch gesetzlich legitimiert an die Stadt Horn-Bad Meinberg übergeben können“, kommentierte Verbandsvorsteherin Anke Peithmann den Beschluss. „Die Kurtaxe ist eine außerordentlich wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche und finanziell solide Fortführung der Staatsbadgeschäfte durch die Stadt Horn-Bad Meinberg und ihre GesUndTourismus Horn-Bad Meinberg GmbH.“ Auch Bürgermeister Stefan Rother freut sich über die Gesetzesänderung und den Beschluss: „Jetzt liegt das gesamte Kurgeschäft wieder in einer Hand. Die positive Entwicklung des Kurwesens in Horn-Bad Meinberg wird dadurch gefestigt und kann weiter Fahrt aufnehmen.“
Der Landesverband Lippe hatte die Aufgaben seines Staatsbades Meinberg zum 1. Januar 2015 an die Stadt Horn-Bad Meinberg übergeben. Für eine Übertragung der Kurtaxhoheit auf die Stadt Horn-Bad Meinberg war eine Änderung des Kurortegesetzes Nordrhein-Westfalen (KOG NRW) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) notwendig. Da Gesetzesänderungen in der Regel einige Zeit in Anspruch nehmen, hatte der Landesverband Lippe am 17. Dezember 2014 eine Satzung beschlossen, die es der neuen Staatsbad Meinberg GmbH der Stadt Horn-Bad Meinberg ermöglichte, die Kurbeträge ab dem 1. Januar 2015 einzuziehen. „Dank dieser temporären Lösung war die Stadt sofort ab dem 1. Januar 2015 handlungsfähig, wir mussten nicht auf das Inkrafttreten der Gesetzesänderung warten.“
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenwirken mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt die notwendige Änderung des KOG NRW und des KAG NRW mit Wirkung zum 28.12.2016 beschlossen. Die aktuelle Kurbeitragssatzung des Landesverbandes Lippe wurde mit Wirkung zum 28.12.2016 aufgehoben, die Stadt Horn-Bad Meinberg kann nun eine eigene Satzung erstellen.