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28. September 2017

Verbandsversammlung fasst Grundsatzbeschluss zu Bad Meinberg

Die Verbandsversammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung einen Grundsatzbeschluss zu Bad Meinberg gefasst: Die Verwaltung wurde beauftragt, Verhandlungen mit der Stadt Horn-Bad Meinberg (oder beteiligten Dritten, wie z. B. der GesUndTourismus Bad Meinberg GmbH) aufzunehmen – mit dem Ziel, die Infrastruktur des ehemaligen Staatsbads in Bad Meinberg an diese zu übertragen und die Kommune so in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken. Von der zu übertragenden Infrastruktur sind die für Staatlich Bad Meinberger relevanten Brunnen sowie die CO2-Mofette auszunehmen.

Hintergrund des Beschlusses ist die jüngste, positive Entwicklung des Kurortes unter kommunaler Führung: Am  6. Februar 2013 hatte die Verbandsversammlung den Ausstieg aus dem Betrieb des Staatsbades beschlossen und so die Übernahme des Kurbetriebs durch die Stadt Horn-Bad Meinberg und dessen Optimierung ermöglicht. Die Stadt und ihre GesUndTourismus Bad Meinberg GmbH konnten seitdem den Betrieb nicht nur erfolgreich weiterführen, sondern die Angebote vor Ort auch attraktiver gestalten und so auf den heutigen Bedarf wesentlich besser zuschneiden.

Nach wie vor ist der Landesverband Lippe Eigentümer zentraler Infrastrukturbereiche wie beispielsweise des historischen Kurparks, des Seekurparks und des Kurgastzentrums. Für Maßnahmen oder Vorhaben der Stadt Horn-Bad Meinberg bzw. der GesUndTourismus Bad Meinberg GmbH ist deshalb bis heute die Zustimmung bzw. Mitarbeit des Landesverbands Lippe nötig. Entscheidungswege werden so unnötig verkompliziert. Zudem kann so kein ganzheitliches Angebot aus einer Hand sein gesamtes Optimierungspotenzial entfalten. Insofern, so die Auffassung der Verbandsversammlung, ist es nur konsequent, wenn der Landesverband Lippe den erfolgreichen Start des kommunal betriebenen Kurbetriebs nun durch die Übertragung der noch bei ihm verbliebenen Infrastruktur unterstützt.

Der Landesverband Lippe hat aufgrund der Fokussierung auf seine Aufgaben im Kulturbereich kein unmittelbares Interesse an der Weiterentwicklung der Infrastruktur. Eine Übertragung an die Stadt Horn-Bad Meinberg würde es ihr ermöglichen, die Optimierung des Kurbetriebs konsequent – d. h. nun auch unter Berücksichtigung der Infrastruktur und ihrer Weiterentwicklung – umzusetzen und abzuschließen.

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