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25. April 2024

Verhaltensgebote für die Walpurgisnacht 2024 an den Externsteinen

Schutzkonzept wird wie gewohnt umgesetzt

Die diesjährige Walpurgisnacht fällt auf den kommenden Dienstag: In der Nacht vom 30. April 2024 auf Mittwoch, 1. Mai 2024, werden die Externsteine spirituell inspirierte Besucherinnen und Besucher anziehen, die gern die Nacht dort verbringen wollen. Gemeinsam mit seinen Partnern Stadt Horn-Bad Meinberg, Schutzgemeinschaft Externsteine e. V. und Kreispolizeibehörde wird der Landesverband Lippe in dieser Nacht wieder sein Schutzkonzept für das Denkmal und das umgebende Naturschutzgebiet umsetzen.

Das bedeutet, dass offenes Feuer oder Grillen nicht gestattet sind, ebenso keine Zelte. Auch auf das Rauch­verbot wird verwiesen: In Nordrhein-Westfalen ist Rauchen im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober nicht gestattet. Interessierte dürfen in der Walpurgisnacht an den Externsteinen friedlich feiern und musizieren. Das Besteigen der Felsen ist Besucherinnen und Besuchern am 30. April sowie am 1. Mai 2024 ausschließlich zu den Öffnungszeiten möglich.

Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ hat am 30. April 2024 bis 17 Uhr geöffnet. Der Parkplatz Externsteine wird um 17:30 Uhr geschlossen. Das Abstellen von Wohnmobilen über Nacht ist auf diesem Parkplatz grundsätzlich nicht gestattet. In den Tagen vor der Walpurgisnacht und am 30. April 2024 wird dies regelmäßig kontrolliert, widerrechtlich abgestellte Wohnmobile werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Abbildung: Die Externsteine – für viele Menschen ein ganz besonderer Kraftort. Foto: LVL

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